Ausbildung zur Brandschutzhelfer*in
Nach § 10 ArbSchG und weiteren Verordnungen, Vorschriften und Regeln, muss die Arbeitgeberin Brandschutzhelfer*innen ausbilden.
Die technische Regel ASR A2.2 konkretisiert die Anforderungen an die Mindestanzahl an anwesenden Brandschutzhelfer*innen. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist laut ASR A2.2 in der Regel ausreichend. Folgende Inhalte werden durch einen zertifizierten Brandschutzbeauftragten gemäß vfdb-Richtlinie 12-09/01 vermittelt:
Grundzüge des Brandschutzes
Betriebliche Brandschutzorganisation
Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
Gefahren durch Brände
Verhalten im Brandfall
Praktische Ausbildung Feuerlöschübung
Die Teilnehmer*innen erhalten nach erfolgreichem Abschluss ein Zertifikat und gelten als zertifizierte Brandschutzhelfer*innen.
Status:
Kursnr.: 24-605-1
Beginn: Fr., 22.03.2024, 10:00 - 13:00 Uhr
Ende: Fr., 22.03.2024, 10:00 - 13:00 Uhr
Kursort: Bielefeld, Volkening-Haus, Plenum
Gebühr: 0,00 € (inkl. MwSt.)
Zielgruppe: Alle Mitarbeitende der Unternehmensgruppe Ev. Johanneswerk.
Sachbearbeitung:
Schildescher Str. 101-103
33611 Bielefeld