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Ausbildung zur Brandschutzhelfer*in

Nach § 10 ArbSchG und weiteren Verordnungen, Vorschriften und Regeln, muss die Arbeitgeberin Brandschutzhelfer*innen ausbilden.
Die technische Regel ASR A2.2 konkretisiert die Anforderungen an die Mindestanzahl an anwesenden Brandschutzhelfer*innen. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist laut ASR A2.2 in der Regel ausreichend. Folgende Inhalte werden durch einen zertifizierten Brandschutzbeauftragten gemäß vfdb-Richtlinie 12-09/01 vermittelt:
Grundzüge des Brandschutzes
Betriebliche Brandschutzorganisation
Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
Gefahren durch Brände
Verhalten im Brandfall
Praktische Ausbildung Feuerlöschübung
Die Teilnehmer*innen erhalten nach erfolgreichem Abschluss ein Zertifikat und gelten als zertifizierte Brandschutzhelfer*innen.

Status: Kurs abgeschlossen

Kursnr.: 24-605-1

Beginn: Fr., 22.03.2024, 10:00 - 13:00 Uhr

Ende: Fr., 22.03.2024, 10:00 - 13:00 Uhr

Kursort: Bielefeld, Volkening-Haus, Plenum

Gebühr: 0,00 € (inkl. MwSt.)

Zielgruppe: Alle Mitarbeitende der Unternehmensgruppe Ev. Johanneswerk.

Sachbearbeitung:


Datum
22.03.2024
Uhrzeit
10:00 - 13:00 Uhr
Ort
Schildescher Str. 101-103, Bielefeld, Volkening-Haus, Plenum


Abgelaufen


Ev. Johanneswerk gGmbH

Schildescher Str. 101
33611 Bielefeld

Tel: 0521/801-2202
Fax: 0521/801-2559

Sprechzeiten

Montag bis Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr