Erklärung zur Barrierefreiheit
Zum 28. Juni 2025 gilt für Websites und Apps eine gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit. Diese regelt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Das BFSG setzt die EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) um, so dass europaweit einheitliche Regeln zur Barrierefreiheit gelten. Die Regelungen basieren auf der europäischen Norm EN 301 549, welche sich wiederum zum großen Teil an den internationalen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) orientiert.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.fortbildungen-johanneswerk.de/
- Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Erklärung wurde am 30.05.2025 erstellt. - Nicht barrierefreie Inhalte
Die Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur teilweise mit § 3 BFSG vereinbar:
Auf der Webseite sind nicht alle PDFs barrierefrei. Solltest du ein bestimmtes Dokument benötigen, melde dies bitte an fortbildung(at)johanneswerk.de - Barrieren melden
Ist auf unserer Webseite etwas nicht vollständig nutzbar oder nicht barrierefrei zugänglich? Schreibe uns bitte per E-Mail, welches Problem aufgetreten ist oder welche Mängel du in Bezug auf die Barrierefreiheit entdeckt hast. Wir sind bemüht dir schnellstmöglich zu antworten. - Überwachungsstelle
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.
Ansprechpartner*innen:
Unser Team
E-Mail: fortbildung@johanneswerk.de
Telefon: 0521 801 2557
Du erreichst die Überwachungsstelle per E-Mail: ueberwachungsstelle-nrw(at)it.nrw.de
Weitere Informationen zur Überwachungsstelle findest du unter www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik
Die beauftragte Person der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen kannst du wie folgt erreichen: https://www.lbbp.nrw.de/claudia-middendorf
Melden Sie Barrieren
Ihnen ist auf unserer Internetseite etwas aufgefallen, das nicht barrierefrei zugänglich oder vollständig nutzbar ist? Dann informieren Sie uns bitte über das rechts stehende Formular.
Im Nachrichtenfeld beschreiben Sie bitte kurz, welches Problem oder welche Mängel Sie in Bezug auf die Barrierefreiheit entdeckt haben. Zusätzlich zur Beschreibung bitten wir Sie, den Link zu ergänzen, auf welchem Sie ein Problem oder Mängel festgestellt haben.